Beratung zum Betreuungsrecht

Das Betreuungsgesetz regelt die rechtliche Vertretung für Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen oder seelischen Behinderung oder Lernschwierigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten allein angemessen zu vertreten.

Haben Sie Fragen zum Betreuungsrecht oder möchten Sie eine Betreuung für eine_n Angehörige_n anregen?

Vielleicht haben Sie selber eine Betreuung übernommen und brauchen Unterstützung?

Dann wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter_innen, die Sie gern auf Deutsch oder Russisch zu diesen Themen beraten.