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Betreuungs-/Patientenverfügung

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rechtzeitig vorsorgen

Betreuungsverfügung

Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass für Sie eines Tages eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine bestimmte Person für diese Aufgabe benennen oder ausschließen. Das Gericht muss Ihre Wünsche prüfen und kann nur dann von Ihren Vorgaben abweichen, wenn dies nach Einschätzung des Gerichtes zu Ihrem Wohl geschieht.

Die Betreuungsverfügung eignet sich aber auch für diejenigen, die zukünftigen unbekannten Betreuenden ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen mitteilen möchten – für den Fall, dass Sie sich selber nicht mehr äußern können.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Wir beraten Sie gern.

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Entlastung für Angehörige

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten, können Sie in einer Patientenverfügung im Vorwege ihre Zustimmung bzw. Ihre Ablehnung zu bestimmten Behandlungsmöglichkeiten erteilen. Nur autorisierte rechtliche Vertretende sind berechtigt, Ihren Vorgaben gegenüber Ärzt_innen und Pflegepersonen Geltung zu verschaffen.

 

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, über die Sie sich gut informieren sollten.

 

Am besten ist es zum Beispiel, wenn eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gekoppelt ist. Wir beraten Sie hierzu gern und kostenlos.

 

 

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Der Betreuungsverein unterstützt bei:

 
Vorsorgemöglichkeiten
  • Beratung zur Erstellung und zur Wirksamkeit von Vollmachten
  • Informationsbroschüren zum Thema
  • Beratung von Vollmachtgebenden und Vollmachtnehmer_innen
  • Aufklärung rund um die Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Vorträge und Schulungen zu allen Bereichen, auf Wunsch auch für Institutionen, Vereine und Unternehmen

Betreuungsrecht

  • Beratung ehrenamtlicher Betreuer_innen
  • Einführungsveranstaltungen
  • Fortbildungen
  • Erfahrungsaustausch
  • Fachtagungen
  • Fachliteratur
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Vorsorgevollmacht nicht vergessen!

Wenn man nicht mehr entscheiden kann, übernehmen das die Angehörigen…!

Stimmt leider nicht ganz. In Deutschland braucht man dazu eine Vorsorgevollmacht. insel e.V. berät kostenfrei, wie diese funktioniert und was zu beachten ist.

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FAQs zum Betreuungsrecht

Wir haben Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Betreuungsrecht, rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und rechtliche Betreuung gesammelt. Diese finden Sie unter Service/FAQ oder hier: