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Vorsorge- und Betreuungsvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht...

kann jederzeit sinnvoll sein!

 

Nicht erst im Alter kann es im Leben zu einer Situation kommen, in der man nicht mehr für sich selber entscheiden kann.

 

Gut für diejenigen, die eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung – dann kann die selbstbestimmt ausgesuchte Vertrauensperson mit der Vollmacht für Sie planen und entscheiden. Das Wohl und die Wünsche der Vollmachtgebenden sind dabei unbedingt zu beachten.

 

Zum Beispiel im Kontakt zu Ärzt_innen, zu einer Bank oder einer Krankenkasse – über Inhalt und Zweck einer solchen Vorsorgevollmacht klärt Sie der Betreuungsverein auf.

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GUT ZU WISSEN

 

Das deutsche Recht sieht keine automatische Angehörigenvertretung vor, so dass auch Ehepartner, Kinder und Eltern entweder bevollmächtigt oder durch ein Betreuungsgericht zum Betreuer bestellt werden müssen, um rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Gibt es in Ihrem Umfeld eine vertrauenswürdige Person, die sich bereit erklärt, die Vollmacht für Sie zu übernehmen, so ist dies eine gute Möglichkeit, um ein gerichtliches Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Für weitere Informationen, Beratung oder Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht besuchen Sie uns gern während unserer Sprechstunde oder rufen Sie uns an.

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rechtzeitig vorsorgen

Betreuungsverfügung

Mittels einer Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass für Sie eines Tages eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, eine bestimmte Person für diese Aufgabe benennen oder ausschließen. Das Gericht muss Ihre Wünsche prüfen und kann nur dann von Ihren Vorgaben abweichen, wenn dies nach Einschätzung des Gerichtes zu Ihrem Wohl geschieht.

Die Betreuungsverfügung eignet sich aber auch für diejenigen, die zukünftigen unbekannten Betreuenden ihre Wünsche, Vorlieben und Abneigungen mitteilen möchten – für den Fall, dass Sie sich selber nicht mehr äußern können.

Möchten Sie mehr darüber erfahren? Wir beraten Sie gern.

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Entlastung für Angehörige

Patientenverfügung

Für den Fall, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheidungsfähig sein sollten, können Sie in einer Patientenverfügung im Vorwege ihre Zustimmung bzw. Ihre Ablehnung zu bestimmten Behandlungsmöglichkeiten erteilen. Nur autorisierte rechtliche Vertretende sind berechtigt, Ihren Vorgaben gegenüber Ärzt_innen und Pflegepersonen Geltung zu verschaffen.

 

Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine sehr persönliche Angelegenheit, über die Sie sich gut informieren sollten.

 

Am besten ist es zum Beispiel, wenn eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gekoppelt ist. Wir beraten Sie hierzu gern und kostenlos.

 

 

Haben Sie Interesse?

Rufen Sie uns gern an, schreiben Sie uns eine Mail – oder besuchen Sie spontan einen Betreuungsverein.

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